2008-05-19

Sinnbefreites Urteil eines Richters aus Wuppertal zur Benutzung unverschlüsselter W-LANs

Heise online berichtet über ein Gerichtsurteil bezüglich der (ungefragten) Benutzung eines nicht verschlüsselten W-LANs. Anstatt zu erkennen, dass der Betreiber des W-LANs fahrlässig handelt und billigend in Kauf nimmt, dass sich Unbefugte ohne Probleme in sein Netzwerk einwählen können, wird dem "Schwarzsurfer" unbefugtes Abhören von Telekommunikation vorgeworfen.

Total abstrus ist die Ansicht des Richters, dass die Zuweisung einer IP-Adresse über DHCP ein Abhören einer nicht für den Angreifer bestimmten Nachricht darstellt. Die Macher des angewandten Gesetzes haben bestimmt nicht an DHCP-Responses gedacht, als sie über schützenswerte "Nachrichten" schrieben.

Weiterhin schwurbelt der Richter (laut Heise), IP-Adressen seien personenbezogene Daten, da diese ja "jederzeit zurückverfolgt und einer bestimmten Person zugeordnet werden". Kann jemand diesen Richter bitte mal über NAT und private IP-Adressen aufklären?

Ungekehrt wäre ein Schuh daraus geworden: Wenn jemand ein nicht verschlüsseltes W-LAN betreibt (wie Hotspot-Provider, foneros oder einfach philanthropisch eingestellte Menschen und Organisationen es tun), sollte man doch zunächst unterstellen, er dulde bzw. wünsche sich die Einbuchung von unbekannten Dritten.

Keine Kommentare: